EU-Verordnung 561/2006 (EUR-Lex) regelt die Lenkzeiten für Berufskraftfahrer in ganz Europa. Die Regeln sind bekannt: maximal 9 Stunden Lenkzeit pro Tag (zweimal wöchentlich auf 10 erweiterbar), maximal 4,5 Stunden ununterbrochene Lenkzeit vor einer 45-minütigen Pause, maximal 56 Stunden pro Woche. Die Durchsetzung ist der Teil, den kleine Spediteure unterschätzen.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, vormals Bundesamt für Güterverkehr/BAG) führt Straßenkontrollen und periodische Prüfungen durch. Bußgelder sind im offiziellen Bußgeldkatalog Fahrpersonalrecht pro Verstoßart festgelegt und skalieren mit Schwere und Anzahl der Verstöße — bei mehreren Fahrern und Monaten ungeprüfter Tachographendaten kann sich das schnell summieren.
Die fünf häufigsten EU-561-Verstöße bei kleinen Spediteuren
- Ruhezeitverstöße — Unregelmäßige Schichtmuster führen häufig zu unzureichenden Ruhezeiten, die ohne automatisierte Überwachung unentdeckt bleiben.
- Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit
- Verzögerungen beim Tachographendaten-Download — Fahrzeugeinheit muss mindestens alle 90 Tage heruntergeladen werden.
- Smart-Tachograph-Gen2-Nichteinhaltung
- Unvollständige Aufzeichnungsführung für GoBD (Quelle: BMF)
RouteWerk integriert sich mit 100+ ELD-Anbietern und EU Smart Tachograph Gen2V2-Daten und bietet Echtzeit-Lenkzeitverstosswarnungen, automatische Download-Planung und GoBD-konformes 10-Jahres-Prüfarchiv.
